Ratgeber Unfallwagen • Recht & Tipps
Unfallwagen verkaufen – Was Sie rechtlich beachten müssen
Wichtige rechtliche Hinweise, Sachmängelhaftung, BGH-Rechtsprechung und die 4 goldenen Regeln beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs.
Rechtliche Pflichten beim Unfallwagenverkauf
Beim Verkauf eines Unfallwagens an Privatpersonen haften Verkäufer oft jahrelang, falls Mängel oder Vorschäden nicht millimetergenau im Kaufvertrag dokumentiert wurden. Ein verschwiegener Rahmenschaden kann schnell zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führen.
Wichtige Checkliste für Verkäufer:
- ✓ Bagatellschaden vs. echter Unfallschaden: Alles über 200 bis ca. 750 Euro Reparaturkosten muss deklariert werden.
- ✓ Offenbarungspflicht: Im Kaufvertrag alle Schäden exakt auflisten und „unfallfrei“ niemals zusichern.
- ✓ Beim Verkauf an uns als Fachhändler gilt: Vollständiger Ausschluss der Sachmängelhaftung und keine Nachhaftungsrisiken.
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