Rechte nach einem Verkehrsunfall: Was Ihnen wirklich zusteht
Als geschädigter Autofahrer haben Sie weitreichende Rechte. Erfahren Sie, welche Kosten die gegnerische Versicherung übernehmen muss.
Ihre Rechte als Unfallgeschädigter
Ein Verkehrsunfall ist ein Schock. Doch nach dem ersten Schrecken kommt die Bürokratie. Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat nach deutschem Recht Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Die gegnerische Versicherung versucht jedoch häufig, die Auszahlungen zu kürzen.
1. Freie Wahl des Kfz-Gutachters
Sie müssen den Schadensgutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Sie haben das gesetzliche Recht, einen freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung zu 100% tragen (sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 € liegt).
2. Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Sie entscheiden selbst, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherung darf Sie nicht ungefragt an eine Partnerwerkstatt verweisen – insbesondere, wenn Ihr Auto scheckheftgepflegt ist oder jünger als 3 Jahre ist.
3. Anspruch auf einen Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Die Anwaltskosten gehören zum Schadensumfang und müssen ebenfalls komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Das bewahrt Sie vor unfairen Kürzungen.
4. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen zu. Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie eine finanzielle Entschädigung (Nutzungsausfall) verlangen, die je nach Fahrzeugklasse berechnet wird.